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   BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93   

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BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93 (https://dejure.org/1993,12011)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1993 - 2 B 10.93 (https://dejure.org/1993,12011)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 2 B 10.93 (https://dejure.org/1993,12011)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachen des Verfahrensfehlers unzureichender Sachaufklärung - Verwertung von im Verwaltungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen als Urteilsgrundlage

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  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    Ob es die Einholung noch eines weiteren Sachverständigengutachtens für erforderlich hielt, hatte das Berufungsgericht nach seinem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    Im übrigen verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht grundsätzlich seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    Es war verfahrensrechtlich nicht gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    Ob es die Einholung noch eines weiteren Sachverständigengutachtens für erforderlich hielt, hatte das Berufungsgericht nach seinem Ermessen zu bestimmen (vgl. BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    Es war verfahrensrechtlich nicht gehindert, auch die im Verwaltungsverfahren und im erstinstanzlichen Verfahren eingeholten Gutachten und Äußerungen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    Im übrigen verletzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Gericht grundsätzlich seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei - wie hier der Kläger - nicht förmlich beantragt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 2 B 10.93
    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67]; Beschluß vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - ).
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